AGB - KanusportDahmeland

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AGB

Allgemeine Mietbedingungen für die Kanu bzw. Kajakvermietung

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vermietgeschäfts zwischen Kanusport Dahmeland
(Thomas Reinberg & René Rathmann GbR, im nachfolgenden als Vermieter bezeichnet, und dem Kunden, im nachfolgenden als Mieter bezeichnet.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Vertragsabschluß

Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, telefonische oder mündliche Bestellung (Angebot) des Mieters und deren jeweils schriftlich, telefonisch oder mündliche Annahme durch den Vermieter. Der Vermieter kann in jedem Falle eine schriftliche Bestätigung des vorher geschlossenen Vertrages vor Übergabe der Boote verlangen. Als Vermieter auftreten können der Geschäftsinhaber selbst sowie von diesem bevollmächtigten Mitarbeiter oder Dritte.
Mieter können eine oder mehrere geschäftsfähige Personen sein.
Erfolgt der Vertragsabschluss des Mieters auch für dritte Personen, so versichert der Mieter, von diesen Personen zum Vertragsabschluss bevollmächtigt zu sein, und übernimmt damit sowohl zusätzlich zu seinen eigenen auch die vertraglichen Verpflichtungen dieser dritten Personen. Soweit dies minderjährige Personen betrifft, versichert der Mieter das Vorliegen der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.


2. Persönliche Daten

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters wie Name, Anschrift usw. unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften zur eigenen Verwendung aufbewahrt.

3. Miete und Zahlung

Die Grundlage zur jeweiligen Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die im Bootsverleih ausliegt, oder nach einem vorherigen, schriftlich bestätigtem Angebot des Vermieters und die dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Die Bezahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort bei Übergabe der Boote. Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall einen Pfand (z.B. Personalausweis, Autoschlüssel, Kaution, oder Ähnliches) für die Mietzeit zu fordern. Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Boote ist stets die volle Miete gemäß der Preisliste bzw. des individuellen schriftlichen Angebotes entsprechend dem gebuchten Zeitraum zu entrichten, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Rückgabe des Pfandes erfolgt direkt nach Rückgabe alle Boote und dazugehörigen Mietgegenstände.

4. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe aller Mietgegenstände und endet zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt, spätestens jedoch,
soweit nichts anderes vereinbart ist, um 18:00 Uhr.
Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt und im ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 10,00 € pro Boot erhoben.
Werden reservierte Boote nicht bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages abgeholt, ist der Vermieter berechtigt, diese anderweitig zu vermieten.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, Nutzungsentschädigung in Höhe einer Tagesmiete zu berechnen.
Unser Verleih ist gewöhnlich von Mai bis September von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, die letzte Ausgabe erfolgt bis 13:00 Uhr.

5. Verhaltensregeln und Benutzung der Mietsachen

Den Anweisungen des Personals  von Kanusport Dahmeland und deren Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
Eltern oder andere Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigen Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht und für deren Handeln verantwortlich.
Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Mieter und die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht. Schwimmhilfen und Schwimmwesten können am Verleih ausgeliehen werden.
Der Mieter versichert das mindestens ein Insasse des Bootes ein guter Schwimmer ist.
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Sachen nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
Alle übergebenen Mietgegenstände sind sorgsam zu behandeln.
Der Mieter verpflichtet sich, die angegebene maximale Personenzahl und die maximale Zuladung der Boote nicht zu überschreiten.
Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 10,00 € pro Boot erhoben.
Die Benutzung der Mietsachen in alkoholisiertem oder sonstigem berauschten Zustand ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich in diesem Fall vor, vom Vertrag zurückzutreten, ggf. dem Mieter die Mietgegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Mietpreiserstattung zu entziehen.
Auf den Gewässern des Spreewaldes gilt die Landeschifffahrtsverordnung.
Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und Verhaltensregeln auf dem Wasser zu informieren und sie einzuhalten.

6. Rücktritt

Die Buchung ist für den Mieter verbindlich. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht dem Mieter nicht zu. Dies gilt, da Gegenstand des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung sind,
gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz (telefonische Buchung etc.).
Der Vermieter räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte und vom Vermieter folgende Rücktrittskosten verlangt werden können:

• Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 0 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 3 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 2 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 1 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Kalte Temperaturen oder Regen, „schlechtes Wetter“ begründen keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters.

7. Haftung des Mieters

Für Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter bzw. Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, er weist nach, dass ihm insoweit kein Verschulden zur Last fällt. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit Beschädigungen der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab.
Für den durch Beschädigung oder Verlust entstandenen Schaden, ggf. auch Folgeschäden (Verlust von Mieteinnahmen) werden dem Mieter Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten, ggf. Einnahmen-Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
Eine Versicherung hierfür seitens des Vermieters besteht nicht. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer geeigneten privaten Haftpfichtversicherung.


8. Haftung des Vermieters

Die Haftung vom Kanusport Dahmeland gegenüber dem Mieter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter oder allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

9. Sonstige Vereinbarungen

Stand 01.05.2026



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