AGB
Allgemeine
Mietbedingungen für die Kanu bzw. Kajakvermietung
Unsere nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden
Vermietgeschäfts zwischen Kanusport Dahmeland
(Thomas Reinberg &
René Rathmann GbR, im nachfolgenden als Vermieter bezeichnet, und
dem Kunden, im nachfolgenden als Mieter bezeichnet.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsabschluß
Der
Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, telefonische oder
mündliche
Bestellung (Angebot) des Mieters und deren jeweils
schriftlich, telefonisch oder mündliche Annahme
durch den Vermieter. Der Vermieter kann in
jedem Falle
eine
schriftliche
Bestätigung des
vorher geschlossenen Vertrages vor
Übergabe der Boote verlangen. Als Vermieter auftreten
können der Geschäftsinhaber selbst sowie von diesem
bevollmächtigten Mitarbeiter oder Dritte.
Mieter
können eine oder mehrere geschäftsfähige Personen sein.
Erfolgt der Vertragsabschluss
des Mieters auch für dritte Personen, so versichert der Mieter, von
diesen Personen zum Vertragsabschluss bevollmächtigt zu sein, und
übernimmt damit sowohl zusätzlich zu seinen eigenen auch die
vertraglichen Verpflichtungen dieser dritten Personen. Soweit dies
minderjährige Personen betrifft, versichert der Mieter das Vorliegen
der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
2. Persönliche Daten
Der Mieter erklärt sich
einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters
wie Name, Anschrift usw. unter Berücksichtigung
datenschutzrechtlicher Vorschriften zur eigenen Verwendung
aufbewahrt.
3.
Miete und Zahlung
Die Grundlage zur jeweiligen
Miete richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die im
Bootsverleih ausliegt, oder nach einem vorherigen, schriftlich
bestätigtem Angebot des Vermieters und die dem Mieter vor
Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Die Bezahlung erfolgt, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, sofort bei Übergabe der Boote. Der
Vermieter behält sich vor, im Einzelfall einen Pfand (z.B.
Personalausweis, Autoschlüssel, Kaution, oder Ähnliches) für die
Mietzeit zu fordern. Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Boote ist
stets die volle Miete gemäß der Preisliste bzw. des individuellen
schriftlichen Angebotes entsprechend dem gebuchten Zeitraum zu
entrichten, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den
Vertragsparteien vereinbart. Die Rückgabe des Pfandes erfolgt direkt
nach Rückgabe alle Boote und dazugehörigen Mietgegenstände.
4. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der
Übergabe aller Mietgegenstände und endet zum vereinbarten
Rückgabezeitpunkt, spätestens jedoch,
soweit nichts anderes
vereinbart ist, um 18:00 Uhr.
Die
Mietgegenstände sind zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt und im
ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Sämtliche
Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben,
andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 10,00 € pro
Boot erhoben.
Werden reservierte Boote nicht bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages abgeholt, ist der Vermieter berechtigt, diese anderweitig zu vermieten.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, Nutzungsentschädigung in Höhe einer Tagesmiete zu berechnen.
Unser Verleih ist gewöhnlich von Mai bis September von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, die letzte Ausgabe erfolgt bis 13:00 Uhr.
Werden reservierte Boote nicht bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages abgeholt, ist der Vermieter berechtigt, diese anderweitig zu vermieten.
Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, Nutzungsentschädigung in Höhe einer Tagesmiete zu berechnen.
Unser Verleih ist gewöhnlich von Mai bis September von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, die letzte Ausgabe erfolgt bis 13:00 Uhr.
5. Verhaltensregeln und
Benutzung der Mietsachen
Den Anweisungen des Personals von Kanusport Dahmeland und deren Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
Eltern oder andere Aufsichtspersonen sind für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigen Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht und für deren Handeln verantwortlich.
Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Mieter und die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen aufmerksam gemacht. Schwimmhilfen und Schwimmwesten können am Verleih ausgeliehen werden.
Der Mieter versichert das
mindestens ein Insasse des Bootes ein guter Schwimmer ist.
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Sachen nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Sachen nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
Alle übergebenen
Mietgegenstände sind sorgsam zu behandeln.
Der Mieter verpflichtet sich,
die angegebene maximale Personenzahl und die maximale Zuladung der
Boote nicht zu überschreiten.
Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 10,00 € pro Boot erhoben.
Die Benutzung der Mietsachen in alkoholisiertem oder sonstigem berauschten Zustand ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich in diesem Fall vor, vom Vertrag zurückzutreten, ggf. dem Mieter die Mietgegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Mietpreiserstattung zu entziehen.
Auf den Gewässern des Spreewaldes gilt die Landeschifffahrtsverordnung.
Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und Verhaltensregeln auf dem Wasser zu informieren und sie einzuhalten.
Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung ein Entgelt von 10,00 € pro Boot erhoben.
Die Benutzung der Mietsachen in alkoholisiertem oder sonstigem berauschten Zustand ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich in diesem Fall vor, vom Vertrag zurückzutreten, ggf. dem Mieter die Mietgegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Mietpreiserstattung zu entziehen.
Auf den Gewässern des Spreewaldes gilt die Landeschifffahrtsverordnung.
Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und Verhaltensregeln auf dem Wasser zu informieren und sie einzuhalten.
6. Rücktritt
Die
Buchung ist für den Mieter verbindlich. Ein gesetzliches
Rücktrittsrecht steht dem Mieter nicht zu. Dies gilt, da Gegenstand
des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung sind,
gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz (telefonische Buchung etc.).
Der Vermieter räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte und vom Vermieter folgende Rücktrittskosten verlangt werden können:
gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz (telefonische Buchung etc.).
Der Vermieter räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte und vom Vermieter folgende Rücktrittskosten verlangt werden können:
• Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 0 % des
vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 3 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 2 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 1 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 3 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 2 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt bis 1 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
• Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Kalte Temperaturen
oder Regen, „schlechtes Wetter“ begründen keinen kostenlosen
Rücktritt des Mieters.
7. Haftung des Mieters
Für
Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter
bzw. Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, es sei
denn, er weist nach, dass ihm insoweit kein Verschulden zur Last
fällt. Schadensersatzansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit
Beschädigungen der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab.
Für
den durch Beschädigung oder Verlust entstandenen Schaden, ggf. auch
Folgeschäden (Verlust von Mieteinnahmen) werden dem Mieter
Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten, ggf.
Einnahmen-Ausfallkosten in Rechnung gestellt.
Eine Versicherung hierfür seitens des Vermieters besteht nicht. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer geeigneten privaten Haftpfichtversicherung.
Eine Versicherung hierfür seitens des Vermieters besteht nicht. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer geeigneten privaten Haftpfichtversicherung.
8. Haftung des Vermieters
Die
Haftung vom Kanusport
Dahmeland
gegenüber dem Mieter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt,
und
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter oder allein
wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen herbeigeführt
wurde.
9. Sonstige Vereinbarungen
Stand 01.05.2026